Verrechnung

Die Kosten für Ihre Therapie erfragen Sie bitte telefonisch.

Wünschen Sie eine Teilrückerstattung durch Ihren Sozialversicherungsträger, müssen Sie ihre Verordnung vor Beginn bewilligen lassen.

Die Therapien werden mittels Erlagschein nach dem Abschluss der  verordneten Behandlungseinheiten (meist 7x oder 10x je nach Krankenkasse) bezahlt.

Anschließend können Sie die Verordnung zusammen mit der Honorarnote und einer Zahlungsbestätigung bei Ihrer Krankenkasse einreichen, um einen Teil der Kosten rückerstattet zu bekommen. Ich informieren Sie gerne wie viel dies in etwa ist.

Da die Tarife Veränderungen unterliegen, können Sie sich auch über die aktuelle Vergütung bei Ihrer eigenen Krankenkasse direkt erkundigen.

Weiteres informiere ich Sie gerne über Möglichkeiten der finanziellen Unterstützungen bei diversen Behörden und bin Ihnen dabei behilflich.